Das erworbene Abwehrschwäche-Syndrom (Aquired Immunodeficiency Syndrom AIDS) ist eine ansteckende Infektionskrankheit. Erreger sind die Humanen Immundefizienz-Viren HIV 1 und 2. Mit dem HIV-Antikörpersuchtest kann festgelegt werden, ob eine Infektion stattgefunden hat und ob die infizierte Person Antikörper gegen die HI-Viren gebildet hat. Dies kann bereits nach 4 Wochen, in manchen Fällen aber auch erst nach 4-6 Monaten der Fall sein. Die Übertragung erfolgt über Blut und Blutprodukte sowie über Genitalsektrete (Intimkontakt).
Der HIV-Test gehört in allen Fällen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen, in denen aufgrund der anamnetischen oder klinischen Angaben Verdacht auf das Vorliegen einer HIV-Erkrankung besteht.
Ein vorsorglicher Test zum Ausschluss einer Infektion ist keine Kassenleistung und kann nur als individuelle Gesundheitsleistung durchgeführt werden.