Gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien haben Sie als gesetzlich Versicherte Anspruch auf die nachfolgenden Leistungen, die von der Krankenkasse erstattet werden:
ab 20. Lebensjahr Abstrich vom Muttermund und bimanuelle Tastuntersuchung
ab 20. Lebensjahr zusätzlich Brustuntersuchung und regionäle Lymphknoten
ab 50. Lebensjahr zusätzlich Tastuntersuchung Enddarm und jährlich Stuhltest
ab 56. Lebensjahr zusätzlich Darmspiegelung 2x im Abstand von 10 Jahren
Neu ist ab 1. Januar 2020 unter anderem, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test haben (Ko-Test). Die zytologische Untersuchung kann künftig auch mittels Dünnschichtverfahren durchgeführt werden.
Screening-Plan ab 01.01.2020
Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge
Intervall | Leistung | Alter in Jahren |
---|---|---|
Alle 5 Jahre | Postalische Einladung durch die Krankenkassen zum Früherkennungsprogramm | 20 - 65 |
Jährlich | Zytologische Untersuchung | 20 - 34 |
Alle 3 Jahre | Ko-Testung aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test | ab 35 |
Sonstige Vorsorge
Intervall | Leistung | Alter in Jahren |
---|---|---|
Jährlich | Klinische gynäkologische Untersuchung | ab 20 |
Jährlich | Tastuntersuchung der Brust | ab 20 |
Jährlich | Zytologische Untersuchungen | ab 20 |
Keine Altersobergrenze für die Früherkennungsuntersuchungen |