Wir führen Impfungen nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-InstitutSTIKO ) durch:


Erlaubte Impfungen während der Schwangerschaft

Empfehlungen zu Folge sollte „so wenig wie möglich, jedoch so viel wie nötig“ in der Schwangerschaft geimpft werden.

Bei den erlaubten Impfungen in der Schwangerschaft handelt es sich ausschließlich um Totimpfstoffe. Diese enthalten nur abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können und somit nur das körpereigene Abwehrsystem anregen, ohne das die jeweilige Krankheit ausbricht.
Zu denen zählen insbesondere:


• Pertussis ( Keuchhusten ) - explizit empfohlen bei Schwangerschaft

Keuchhusten ist ein ernstzunehmendes Krankheitsbild, dass durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Der Erreger ist international verbreitet und kann in jedem Lebensalter harmlose bis schwere Krankheitsverläufe auslösen. Für Säuglinge kann Keuchhusten lebensbedrohlich sein. Da sich die meisten Kinder bei den Eltern anstecken, ist die Impfung die beste Möglichkeit sich und Ihr Kind zu schützen.

Gut zu wissen: Wird eine Impfung der Schwangeren Mutter durchgeführt wird ein Nestschutz für das Neugeborene erzielt. Dabei gelangen Antikörper (sog. Schutzstoffe) über das mütterliche Blut direkt zum Baby. Dadurch ist das Neugeborene in den ersten Wochen (bis das Kind selbst geimpft werden kann) geschützt.

Die Impfung gilt als sicher und wird nach der (STIKO) allen Schwangeren in der Regel ab der 28. Schwangerschaftswoche empfohlen. Bei Risikoschwangerschaften insb. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit einer Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Trimester erfolgen. Der Impfschutz ist bei jeder erneuten Schwangerschaft zu wiederholen.

 

• Influenza ( Grippe ) - explizit empfohlen bei Schwangerschaft

Durch die eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten in der Schwangerschaft insbesondere der medikamentösen Therapie mit antiviralem Grippemedikamenten wird eine vorbeugende Grippeschutzimpfung durch (STIKO) für alle Schwangeren empfohlen. Gut zu wissen: Die Grippeschutzimpfung schützt Mutter und Kind, denn durch die Plazenta (Mutterkuchen) werden Abwehrstoffe auf den Säugling übertragen. Die Impfung sollte rechtzeitig und vor Beginn der Wintersaison (Oktober/November) erfolgen und jedes Jahr aufgefrischt werden. Die Schutzimpfung sollte ab dem 2. Trimester erfolgen und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab dem 1. Trimester vorgezogen werden. Alle Kontaktpersonen sollten geschützt sein.

Wichtig: Die Grippeschutzimpfung bietet keinen Schutz vor anderen Erkältungskrankheiten. In einzelnen Fällen kann die Schwangere trotz Impfung an Grippe erkranken, jedoch ist hierbei der Verlauf deutlich milder.

 

• Tetanus ( Wundstarrkrampf )

Impfempfehlung alle 10 Jahre. Falls die letzte Auffrischimpfung mehr als 10 Jahre zurückliegt, ist eine Impfung in der Schwangerschaft empfehlenswert – stets als Kombinationsimpfung auch gegen Diphtherie und Keuchhusten.

 

• Diphterie

Impfempfehlung alle 10 Jahre. Wichtig: sollte vor einer Schwangerschaft kontrolliert werden. Die Impfung ist in der Schwangerschaft erlaubt und wird als Kombinationsimpfung verabreicht.

 

• Hepatitis A ( Reiseimpfung )

Die Impfung sollte nur bei Reisen in Infektionsgebieten, häufigen Verzehr von Muscheln und Meeresfrüchten oder beruflichen Kontakt mit Ausscheidungen erfolgen. Bei Schwangeren Impfung möglich.

 

• Hepatitis B

Die Impfung ist nur nötig, wenn keine Grundimmunisierung vorhanden ist und die Schwangere noch keinen Schutz davor hat.

 

• FSME ( gegen Hirnhautentzündung durch Zeckenbiss)

Die Impfung wird empfohlen bei Aufenthalt in Risikogebieten (FSME- Risikogebiete-Deutschland). Auffrischung alles drei Jahre. Die Impfung ist in der Schwangerschaft möglich.

 

• Poliomyelitis ( Kinderlähmung )

Auffrischung nur bei erhöhten Infektionsrisiko bei Reisen oder Kontakt mit Personen aus Risikogebieten. Für die Schwangere als Totimpfstoff unbedenklich, jedoch sollte die Durchführung je nach Notwendigkeit im Einzelfall entschieden werden.

 

• Meningokokken

Vermutlich wird eine lebenslange Immunität bei einer einmaligen Impfung erreicht. Jugendliche erhalten diese Impfung bis zum 18. Lebensjahr. Das Nachimpfen ist nur bei Reisen in Risikogebieten erforderlich.

 

• Pneumokokken ( vorbeugend gegen Lungenentzündung )

Diese Impfung wird ausschließlich bei chronischen Krankheiten und Immungeschwächten empfohlen.

 

• Tollwut ( Reiseimpfung )

Die Grundimmunisierung bei dreimaliger Verabreichung der Impfung gewährleistet. Somit wird keine Nachimpfung benötigt.
Bei Kontakt oder Biss durch ein tollwut krankes Tier in der Schwangerschaft, müssen sofort Maßnahmen nach WHO-Schema eingeleitet werden.

 

Nicht angeratene Impfungen in der Schwangerschaft
( hierbei handelt es sich um einen sog. Lebendimpfstoff )


HPV-Vorsorge ( Humane Papillomviren ) HPV-Impfung

Bei der HPV-Impfung handelt es sich um einen Impfstoff gegen bestimmte Typen der sexuell übertragbaren humanen Papillomaviren (HPV) schützen soll und zur Krebsprävention dient. Die Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18 sind für einen Großteil aller Zervixkarzinome (Gebärmutterhalskrebs) verantwortlich. Die Papillomaviren vom Typ 6 und 11 sind primär verantwortlich für die Entstehung von Genitalwarzen (Feigwarzen).

Die Kosten für die Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bis zum Alter von 18 Jahren übernommen.

 

• Masern /Mumps / Röteln ( Kombinationsimpfsoff )

Eine Grundimmunisierung ist bereits nach zweimaliger Verabreichung gewährleistet. In den meisten Fällen erfolgt diese bereits in der Kindheit. Somit wird keine Nachimpfung benötigt. Bei Schwangeren ist diese Impfung kontraindiziert. Es ist somit ratsam den Impfstatus vor der Schwangerschaft zu überprüfen.

 

• Varizellen ( Windpocken )

Bei Frauen im gebärfähigen Alter sollte der Impfstatus (Antikörper im Blut) überprüft werden. Sind keine Antikörper vorhanden, sollte vor einer Schwangerschaft die Impfung aufgefrischt werden.

 

• Gelbfieber ( Reiseimpfung )

Diese Impfung ist sinnvoll bei Reisen in Risikogebieten. Ist eine Reise in der Schwangerschaft unumgänglich, sollte dies vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein. Die Grundimmunisierung ist bereits bei einmaliger Impfung gewährleistet. Ungeimpfte Schwangere sollten grundsätzlich Länder mit Gelbfieberrisiko meiden.

 

• Cholera ( Reiseimpfung )

Die Ansteckung mit Cholera ist bei Reisen unter guten Hygienestandards gering. Daher besteht eine Infektionsgefahr vor allem bei Aufenthalten in Hochrisikogebieten. Schwangere sollten grundsätzlich diese Länder meiden. Zudem bietet die Impfung nur einen Schutz von 60-85 Prozent. In diesem Fall sind zusätzliche Hygienemaßnahmen sorgfältig einzuhalten.


Immunisierung ( IGEL Leistungen )

 

• Scheideninfektionen

Bei rezidivierenden Scheideninfektionen besteht die Möglichkeit, mittels einer Immunisierung diesen Infektionen vorzubeugen. Dabei erfolgt eine Grundimmunisierung, die ca. 6-12 Monate hält, danach sollten alle 6-12 Monate Auffrischimpfungen erfolgen. Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

 

• Harnwegsinfekte

Bei rezidivierenden Harnwegsinfekten kann ebenfalls mittels Immunisierung Vorsorge getroffen werden. Zur Grundimmunisierung gehören 3 Injektionen im Abstand von 2 Wochen. Danach erfolgt jährlich eine Auffrischimpfung. Auch diese Leistungen werden von den Krankenkassen nicht erstattet.

 

Bitte bringen Sie bei jeder Vorsorgeuntersuchung Ihren Impfausweis mit !

 


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