Die detaillierte Untersuchung des kindlichen Herzens wird optimalerweise in Verbindung mit der differenzierten weiterführenden Organdiagnostik in der 20-22. SSW durchgeführt. Ca. 1% von 1000 Kindern wird mit einem Herzfehler geboren. Etwa die Hälfte dieser Herzfehler benötigen eine operative Korrektur.
Indikationen zur fetalen Echokardiographie sind z. B.:
- Herzfehler in der Familie
- Herzfehler Ihrer Kinder aus vorausgegangenen Schwangerschaften
- Strahlendisposition
- Medikamenteneinnahme
- Infektionen
- Mütterliche Erkrankungen (z.B. Diabetes)
- Andere Fehlbildungen (komplexes Fehlbildungssyndrom)
- Auffälliger Befund im Rahmen der Mutterschutzvorsorge
- Herzrhythmusstörungen
Es ist durchaus möglich, dass eine Untersuchung des fetalen Herzens auch vor der 20. SSW oder jenseits nach der 22. SSW indiziert ist.
- Auffälliger Befund beim Ersttrimester-Screening.
- Auffälliger Befund im Rahmen der invasiven Diagnostik.
- Herzrhythmusstörungen jenseits der 26. SSW, wenn das Reizleitungssystem des Herzens ausgereifter ist.
- Manche Herzveränderungen entwickeln sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft.
Die Untersuchung des fetalen Herzens wird beeinflusst durch die Lage des Kindes oder andere erschwerende Ultraschallbedingungen. In diesem Fall sollte eine erneute Untersuchung im Intervall vereinbart werden.